Wir sind Handwerker. Das haben wir gelernt, das können wir und darauf sind wir stolz. Und in alter Handwerkstradition wollen wir, dass unsere Kunden von uns das Beste bekommen. Dass wir für unsere Arbeit moderne Maschinen und beste Materialien verwenden versteht sich ebenso von selbst, wie Sorgfalt und Präzision bei der Ausführung.
Darauf können Sie sich bei uns verlassen und dafür verbürge ich mich.
UID: ATU 74887367
Registriert beim Landesgericht für ZRS Graz FN 520546 i
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Abbildungsnachweis
Alle Bildrechte liegen bei kampermetall GmbH.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen des Auftragnehmers.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn der Auftragnehmer dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
II. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen rechtswirksam erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftragnehmers bzw. Lieferanten oder Auslieferung der Ware zustande. Die Auftragsbestätigung kann per Postbrief, Telefax, E-Mail, Internet oder in sonstiger elektronischer Textform erteilt werden.
Sollte die Auftragsbestätigung nicht mit dem Auftrag übereinstimmen, so ist der Auftraggeber bzw. Käufer verpflichtet unverzüglich, jedenfalls binnen einer Woche nach Ausstellung des Bestätigungsschreibens schriftlich zu widersprechen.
Der Auftragnehmer bzw. Lieferant ist zu geringfügigen Abweichungen in den Modellen, im Material, in der Ausführung und in den Maßen berechtigt.
Jede Änderung oder Annullierung eines Auftrages bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
III. Kostenvoranschläge
Unsere Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt; für die Richtigkeit wird jedoch keine Gewähr übernommen.
Unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich und entgeltlich.
Kostenvoranschläge, Angebote, sowie dazugehörige Pläne, Zeichnungen usw. dürfen Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung zugänglich gemacht werden.
IV. Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Ergeben sich hiergegen - auch zu einem späteren Zeitpunkt - begründete Bedenken oder erkennbare Zweifel, so kann der Auftragnehmer bzw. Lieferant die Erfüllung sämtlicher Verträge von einer Vorauszahlung oder ausreichender Sicherheitsleistungen abhängig machen. Der Auftragnehmer bzw. Lieferant kann vom Vertrag zurücktreten, wenn nach entsprechender Aufforderung binnen 2 Wochen weder eine Vorauszahlung noch eine ausreichende Sicherheitsleistung erfolgt.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gebühren an Verzugszinsen 10 % p.a.
V. Preisänderungen
Erhöhen sich in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Leistung die Rohstoff-, Energie- oder Lohnkosten, so ist der Lieferant berechtigt, eine dieser Erhöhung entsprechende Anpassung des vereinbarten Preises zu verlangen.
VI. Abnahmeverpflichtung
Für den Fall, dass der Auftragnehmer auch die Bauführung oder Montage übernimmt, verpflichtet sich der Auftraggeber unwiderruflich, sämtliche für das bezughabende Bauvorhaben benötigten Bau- oder Montagematerialien vom Auftragnehmer zu beziehen.
Der Auftraggeber ist von dieser Verpflichtung nur dann befreit, wenn er dem Auftragnehmer ein schriftliches Anbot über diese benötigten Materialien von anderen Unternehmen vorweist und der Auftragnehmer schriftlich mitteilt, denselben Auftrag bzw dieselbe Lieferung nicht zu denselben Bedingungen durchführen zu wollen.
VII. Lieferung, Lieferzeiten und Ausführungsfristen
Die Lieferung erfolgt ab Lager. Die Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet, dass die Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Zufahrtsstraße möglich ist.
Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten, soweit keine bestimmte Versandart vereinbart wurde.
Die Anlieferung ist nur vor die Baustelle möglich. Die Zustellung in Häuser, gleich ob in das Erdgeschoss oder andere Stockwerke ist nicht möglich.
Baustellen müssen mit schweren Lastzügen befahrbar sein. Der Auftraggeber bzw. Abnehmer hat für die unverzügliche Abladung zu sorgen, andernfalls werden etwaige zusätzliche Aufwendungen verrechnet. Eine gewünschte Abladung (diese erfolgt gegen gesonderte Verrechnung) bedeutet das Abstellen der Ware auf einer, vom Auftraggeber vorgesehenen und geeigneten Abstellfläche direkt neben dem Lastzug.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr mit dem Versand ab Lager bzw. Werk auf den Auftraggeber bzw. Abnehmer über. Für den Fall, dass Werkstücke dem Auftraggeber zur Be- oder Verarbeitung übergeben werden, hat der Auftraggeber den Transport der Sachen bis in die Werkstatt bzw. Betriebsräume des Auftraggebers zu besorgen, und geht die Gefahr auch jedenfalls erst mit der Ablieferung dort über. Nämliches gilt für den Abtransport bearbeiteter Sachen und Geht die Gefahr diesfalls mit Beginn der Verladung durch den Transporteur über..
Transportschäden müssen dem Lieferanten unverzüglich bei Anlieferung der Ware angezeigt und sofort schriftlich gemeldet werden, dies bei sonstigem Anspruchsverlust.
Bei Selbstabholung hat der Abnehmer zu prüfen, ob die Ware einwandfrei verladen ist; Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen, dies bei sonstigem Anspruchsverlust.
Liefertermine und Ausführungsfristen gelten als nur annähernd vereinbart, wenn sie nicht vom Lieferanten ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
Hat der Auftragnehmer bzw. Lieferant eine Lieferfrist als verbindlich bestätigt, so beginnt diese im Zweifel mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung auf dem Konto des Lieferanten. Ist die Leistung von einer Mitwirkung des Auftraggebers abhängig, so beginnt die Frist nicht, bevor der Käufer seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
Die Lieferpflicht bzw. Ausführungsfrist ruht, solange sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis und/oder Mitwirkungsverpflichtungen in Verzug befindet.
Der Auftragnehmer gerät erst in Verzug, wenn eine ihm vom Käufer gesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Nachfristen müssen dem Auftragnehmer schriftlich gesetzt werden. Sie sind nur angemessen, wenn sie mindestens sechs Wochen ab Zugang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer betragen.
VIII. Höhere Gewalt
Wird dem Auftragnehmer die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich eine vereinbarte Leistungszeit um die Dauer dieses Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine vom Käufer für die Leistung gesetzte Frist, insbesondere auch für Nachfristen.
Vor Ablauf der gemäß vorstehendem Punkt 1. verlängerten Leistungszeit bzw. Leistungsfrist ist der Auftraggeber weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zum Schadensersatz berechtigt. Der Ausschluss des Rücktritts rechts endet, wenn das Leistungshindernis mehr als 2 Monate andauert; in diesem Fall ist auch der Auftragnehmer zum Rücktritt berechtigt.
Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, kriegsähnliche Zustände, Mobilmachung, Ein- und Ausfuhrverbote, Blockaden, Naturgewalten, Witterungsbedingungen etc. Andere unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände sind insbesondere Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen, Streiks, Aussperrungen und sonstige Arbeitskämpfe, auch wenn sie bei Vorlieferanten des Lieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Lieferant dem Käufer mit.
IX. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt einer Leistung bzw. Übergabe einer erbrachten Leistung anzeigen. Ist der Käufer Kaufmann, so gelten zusätzlich die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§ 377 HGB). Soweit Mängel nicht rechtzeitig angezeigt werden, gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
Überhaupt muss jede Mängelrüge qualifiziert genaue Beschreibung der behaupteten Mängel der Beschreibung der Mängel und schriftlich erfolgen. Soweit Mängelrügen unberechtigt erhoben werden und hiedurch für den Auftragnehmer Kosten anerlaufen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
Bei Vorliegen von Mängeln ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung, zum Austausch, zur Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mangelfreier Ware und bei Unvollständigkeit zur Nachlieferung berechtigt.
Eine vom Auftraggeber für die Nacherfüllung gesetzte Frist ist nur angemessen, wenn sie mindestens sechs Wochen beträgt. Soweit die Lieferungen von Waren und/oder Leistungen des Auftragnehmers von Vorproduzenten oder Vorlieferanten etc. abhängen, verlängern sich die als angemessen anzusehenden Nachfristen jedenfalls in Entsprechnung hiezu. Jede Fristsetzung bedarf der Schriftform.
Sämtliche Rechte des Auftraggebers wegen eines Mangels der gelieferten Sache verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, deren Verlängerung ausgeschlossen ist.
Soweit Mängel auf Leistungen von Subunternehmern des Auftragnehmers zurückzuführen sind, tritt der Auftragnehmer dem Auftraggeber schon jetzt sämtliche ihm gegen Subunternehmer zustehenden Gewährleistungs- bzw. Regressansprüche an Zahlung statt bzw. an Leistung statt ab und nimmt der Auftraggeber diese Abtretung an.
X. Übergabezeitpunkt
Soweit der Übergabszeitpunkt nicht schriftlich festgehalten wurde oder eine ausdrückliche schriftlich, mündliche oder konkludente Abnahme/erfolgt ist, ist der Zeitpunkt der Übergabe jedenfalls dann bewirkt, wenn nach Beendigung der Lieferungen und/oder Leistungen des Auftragnehmers nicht binnen 14 Tagen ein schriftlicher Einwand erhoben wurde.
XI. Haftung
Eine Pflicht des Auftragnehmers zum Ersatz von Schäden an einer Person sowie von sonstigen Schäden (insbesondere Sachschäden) ist ausgeschlossen, soweit diese der Auftragnehmer oder eine Person, für die er einzustehen hat, den Schaden nur leicht oder grob fahrlässig verschuldet hat. Die Beweislast trifft den Auftraggeber.
Bei Vorliegen eines Verbrauchergeschäftes gilt der Haftungsausschluss nur für Sachschäden sowie für leicht fahrlässige Herbeiführung eines Schadens, wobei den Auftraggeber (Verbraucher) die Beweislast für das Vorliegen eines groben Verschuldens oder Vorsatzes trifft.
XII. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Waren, Baustoffe bzw.l Baumaterialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. Werklohnes und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Auftragnehmers bzw. Lieferanten.
XIII. Auftragsunterlagen
Alle dem Käufer überlassenen Abbildungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Schutzrechten. Nachahmungen sind streng untersagt. Im übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen.
XIV. Erfüllungsort. Gerichtsstand. Ausland
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Graz.
Der Auftragnehmer bzw. Lieferant ist berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist österreichisches Recht anwendbar.
Die Anwendbarkeit des UNCITRAL-Einheitskaufrechtes (UN-Kaufrechtes) wird ausdrücklich ausgeschlossen. 5. Der Käufer hat der Lieferantin sämtliche Kosten für eine gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsverfolgung - auch im Ausland - auch dann zu ersetzen, wenn das betreffende ausländische Recht eine dem österreichischen Recht entsprechende Kostenerstattungsregelung nicht enthält. Für das Entstehen der Zahlungsverpflichtung genügt es, dass der Lieferant die Hilfe eines Dritten zur Durchsetzung seiner Rechte in Anspruch genommen hat.
XV. Gültigkeitsklausel
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Wir haben diese Datenschutzerklärung (Fassung 21.11.2019-211107486) verfasst, um Ihnen gemäß der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und dem Datenschutzgesetz (DSG) zu erklären, welche Informationen wir sammeln, wie wir Daten verwenden und welche Entscheidungsmöglichkeiten Sie als Besucher dieser Webseite haben.
Leider liegt es in der Natur der Sache, dass diese Erklärungen sehr technisch klingen. Wir haben uns bei der Erstellung jedoch bemüht die wichtigsten Dinge so einfach und klar wie möglich zu beschreiben.
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Im Folgenden erklären wir, was Cookies sind und warum Sie genutzt werden, damit Sie die folgende Datenschutzerklärung besser verstehen.
Was genau sind Cookies?
Immer wenn Sie durch das Internet surfen, verwenden Sie einen Browser. Bekannte Browser sind beispielsweise Chrome, Safari, Firefox, Internet Explorer und Microsoft Edge. Die meisten Webseiten speichern kleine Text-Dateien in Ihrem Browser. Diese Dateien nennt man Cookies.
Eines ist nicht von der Hand zu weisen: Cookies sind echt nützliche Helferlein. Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Genauer gesprochen sind es HTTP-Cookies, da es auch noch andere Cookies für andere Anwendungsbereiche gibt. HTTP-Cookies sind kleine Dateien, die von unserer Webseite auf Ihrem Computer gespeichert werden. Diese Cookie-Dateien werden automatisch im Cookie-Ordner, quasi dem „Hirn“ Ihres Browsers, untergebracht. Ein Cookie besteht aus einem Namen und einem Wert. Bei der Definition eines Cookies müssen zusätzlich ein oder mehrere Attribute angegeben werden.
Cookies speichern gewisse Nutzerdaten von Ihnen, wie beispielsweise Sprache oder persönliche Seiteneinstellungen. Wenn Sie unsere Seite wieder aufrufen, übermittelt Ihr Browser die „userbezogenen“ Informationen an unsere Seite zurück. Dank der Cookies weiß unsere Webseite, wer Sie sind und bietet Ihnen die Einstellung, die Sie gewohnt sind. In einigen Browsern hat jedes Cookie eine eigene Datei, in anderen wie beispielsweise Firefox sind alle Cookies in einer einzigen Datei gespeichert.
Es gibt sowohl Erstanbieter Cookies als auch Drittanbieter-Cookies. Erstanbieter-Cookies werden direkt von unserer Seite erstellt, Drittanbieter-Cookies werden von Partner-Webseiten (z.B. Google Analytics) erstellt. Jedes Cookie ist individuell zu bewerten, da jedes Cookie andere Daten speichert. Auch die Ablaufzeit eines Cookies variiert von ein paar Minuten bis hin zu ein paar Jahren. Cookies sind keine Software-Programme und enthalten keine Viren, Trojaner oder andere „Schädlinge“. Cookies können auch nicht auf Informationen Ihres PCs zugreifen.
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Mindestens 50 Cookies pro Domain
Mindestens 3000 Cookies insgesamt
Welche Arten von Cookies gibt es?
Die Frage welche Cookies wir im Speziellen verwenden, hängt von den verwendeten Diensten ab und wird in den folgenden Abschnitten der Datenschutzerklärung geklärt. An dieser Stelle möchten wir kurz auf die verschiedenen Arten von HTTP-Cookies eingehen.
Man kann 4 Arten von Cookies unterscheiden:
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Üblicherweise werden Sie beim erstmaligen Besuch einer Webseite gefragt, welche dieser Cookiearten Sie zulassen möchten. Und natürlich wird diese Entscheidung auch in einem Cookie gespeichert.
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Wie sieht es mit meinem Datenschutz aus?
Seit 2009 gibt es die sogenannten „Cookie-Richtlinien“. Darin ist festgehalten, dass das Speichern von Cookies eine Einwilligung des von Ihnen verlangt. Innerhalb der EU-Länder gibt es allerdings noch sehr unterschiedliche Reaktionen auf diese Richtlinien. In Österreich erfolgte aber die Umsetzung dieser Richtlinie in § 96 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Wenn Sie mehr über Cookies wissen möchten und vor technischen Dokumentationen nicht zurückscheuen, empfehlen wir https://tools.ietf.org/html/rfc6265, dem Request for Comments der Internet Engineering Task Force (IETF) namens „HTTP State Management Mechanism“.
Google Fonts Datenschutzerklärung
Auf unserer Webseite verwenden wir Google Fonts. Das sind die „Google-Schriften“ der Firma Google Inc. (1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA).
Für die Verwendung von Google-Schriftarten müssen Sie sich nicht anmelden bzw. ein Passwort hinterlegen. Weiters werden auch keine Cookies in Ihrem Browser gespeichert. Die Dateien (CSS, Schriftarten/Fonts) werden über die Google-Domains fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com angefordert. Laut Google sind die Anfragen nach CSS und Schriften vollkommen getrennt von allen anderen Google-Diensten. Wenn Sie ein Google-Konto haben, brauchen Sie keine Sorge haben, dass Ihre Google-Kontodaten, während der Verwendung von Google Fonts, an Google übermittelt werden. Google erfasst die Nutzung von CSS (Cascading Style Sheets) und der verwendeten Schriftarten und speichert diese Daten sicher. Wie die Datenspeicherung genau aussieht, werden wir uns noch im Detail ansehen.
Was sind Google Fonts?
Google Fonts (früher Google Web Fonts) ist ein Verzeichnis mit über 800 Schriftarten, die die Google LLC Ihren Nutzern kostenlos zu Verfügung stellen.
Viele dieser Schriftarten sind unter der SIL Open Font License veröffentlicht, während andere unter der Apache-Lizenz veröffentlicht wurden. Beides sind freie Software-Lizenzen.
Warum verwenden wir Google Fonts auf unserer Webseite?
Mit Google Fonts können wir auf der eigenen Webseite Schriften nutzen, und müssen sie nicht auf unserem eigenen Server hochladen. Google Fonts ist ein wichtiger Baustein, um die Qualität unserer Webseite hoch zu halten. Alle Google-Schriften sind automatisch für das Web optimiert und dies spart Datenvolumen und ist speziell für die Verwendung bei mobilen Endgeräten ein großer Vorteil. Wenn Sie unsere Seite besuchen, sorgt die niedrige Dateigröße für eine schnelle Ladezeit. Des Weiteren sind Google Fonts sichere Web Fonts. Unterschiedliche Bildsynthese-Systeme (Rendering) in verschiedenen Browsern, Betriebssystemen und mobilen Endgeräten können zu Fehlern führen. Solche Fehler können teilweise Texte bzw. ganze Webseiten optisch verzerren. Dank des schnellen Content Delivery Network (CDN) gibt es mit Google Fonts keine plattformübergreifenden Probleme. Google Fonts unterstützt alle gängigen Browser (Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera) und funktioniert zuverlässig auf den meisten modernen mobilen Betriebssystemen, einschließlich Android 2.2+ und iOS 4.2+ (iPhone, iPad, iPod). Wir verwenden die Google Fonts also, damit wir unser gesamtes Online-Service so schön und einheitlich wie möglich darstellen können.
Welche Daten werden von Google gespeichert?
Wenn Sie unsere Webseite besuchen, werden die Schriften über einen Google-Server nachgeladen. Durch diesen externen Aufruf werden Daten an die Google-Server übermittelt. So erkennt Google auch, dass Sie bzw. Ihre IP-Adresse unsere Webseite besucht. Die Google Fonts API wurde entwickelt, um Verwendung, Speicherung und Erfassung von Endnutzerdaten auf das zu reduzieren, was für eine ordentliche Bereitstellung von Schriften nötig ist. API steht übrigens für „Application Programming Interface“ und dient unter anderem als Datenübermittler im Softwarebereich.
Google Fonts speichert CSS- und Schrift-Anfragen sicher bei Google und ist somit geschützt. Durch die gesammelten Nutzungszahlen kann Google feststellen, wie gut die einzelnen Schriften ankommen. Die Ergebnisse veröffentlicht Google auf internen Analyseseiten, wie beispielsweise Google Analytics. Zudem verwendet Google auch Daten des eigenen Web-Crawlers, um festzustellen, welche Webseiten Google-Schriften verwenden. Diese Daten werden in der BigQuery-Datenbank von Google Fonts veröffentlicht. Unternehmer und Entwickler nützen das Google-Webservice BigQuery, um große Datenmengen untersuchen und bewegen zu können.
Zu bedenken gilt allerdings noch, dass durch jede Google Font Anfrage auch Informationen wie Spracheinstellungen, IP-Adresse, Version des Browsers, Bildschirmauflösung des Browsers und Name des Browsers automatisch an die Google-Server übertragen werden. Ob diese Daten auch gespeichert werden, ist nicht klar feststellbar bzw. wird von Google nicht eindeutig kommuniziert.
Wie lange und wo werden die Daten gespeichert?
Anfragen für CSS-Assets speichert Google einen Tag lang auf Ihren Servern, die hauptsächlich außerhalb der EU angesiedelt sind. Das ermöglicht uns, mithilfe eines Google-Stylesheets die Schriftarten zu nutzen. Ein Stylesheet ist eine Formatvorlage, über die man einfach und schnell z.B. das Design bzw. die Schriftart einer Webseite ändern kann.
Die Font-Dateien werden bei Google ein Jahr gespeichert. Google verfolgt damit das Ziel, die Ladezeit von Webseiten grundsätzlich zu verbessern. Wenn Millionen von Webseiten auf die gleichen Schriften verweisen, werden sie nach dem ersten Besuch zwischengespeichert und erscheinen sofort auf allen anderen später besuchten Webseiten wieder. Manchmal aktualisiert Google Schriftdateien, um die Dateigröße zu reduzieren, die Abdeckung von Sprache zu erhöhen und das Design zu verbessern.
Wie kann ich meine Daten löschen bzw. die Datenspeicherung verhindern?
Jene Daten, die Google für einen Tag bzw. ein Jahr speichert können nicht einfach gelöscht werden. Die Daten werden beim Seitenaufruf automatisch an Google übermittelt. Um diese Daten vorzeitig löschen zu können, müssen Sie den Google-Support auf https://support.google.com/?hl=de&tid=211107486 kontaktieren. Datenspeicherung verhindern Sie in diesem Fall nur, wenn Sie unsere Seite nicht besuchen.
Anders als andere Web-Schriften erlaubt uns Google uneingeschränkten Zugriff auf alle Schriftarten. Wir können also unlimitiert auf ein Meer an Schriftarten zugreifen und so das Optimum für unsere Webseite rausholen. Mehr zu Google Fonts und weiteren Fragen finden Sie auf https://developers.google.com/fonts/faq?tid=211107486. Dort geht zwar Google auf datenschutzrelevante Angelegenheiten ein, doch wirklich detaillierte Informationen über Datenspeicherung sind nicht enthalten. Es ist relativ schwierig, von Google wirklich präzise Informationen über gespeicherten Daten zu bekommen.